Als Wohnungseigentümer sind Sie unser Partner. Mit Ihnen gemeinsam verwalten, pflegen und sorgen wir für Ihr Eigentum. Unsere Tätigkeit richtet sich dabei nach den Maßgaben des Wohnungseigentumsgesetzes, den Regelungen der Teilungserklärung sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen (z. B. das BGB, Nachbarrecht, EnEV usw.).